Kosten einer vor dem 1.05.2013 begonnenen Räumung im Sinne von § 885a Abs. 1 ZPO sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO. Auf diese Räumungskosten ist die Vorschrift des § 885a Abs. 7 ZPO nicht anwendbar.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Kosten einer vor dem 1.05.2013 begonnenen Räumung im Sinne von § 885a Abs. 1 ZPO sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO. Auf diese Räumungskosten ist die Vorschrift des § 885a Abs. 7 ZPO nicht anwendbar.
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Amtsgerichtsvollzieher in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Regel gehalten, einem Vollstreckungsersuchen einer thüringischen Behörde auf der Grundlage des thüringischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) im Wege der Vollstreckungshilfe zu entsprechen.
Im hier entschiedenen Fall hat die Gläubigerin, bei der es sich um
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Hat das Beschwerdegericht in seiner Beschwerdeentscheidung die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen, so ist diese Entscheidung nicht anfechtbar.
Der Gesetzgeber hat bewusst von der Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
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Wie der , findet § 850d ZPO auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung. Im Anwendungsbereich des § 7 UVG werden aber die Vorschriften der § 850d Abs.
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Die Erteilung einer Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis in einem eigenständigen vorgelagerten Verfahren unabhängig von dem tatsächlichen Bezug von Abdrucken ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Dem Wortlaut des § 882g Abs. 1 ZPO lässt sich nicht
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Die Regelung des § 717 Abs. 2 ZPO ist gemäß § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren grundsätzlich anwendbar. Eine teleologische Einschränkung des § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG kommt jedenfalls in den Fallgestaltungen nicht in
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Dem Wortlaut des § 882g Abs. 1 ZPO lässt sich nicht entnehmen, dass es neben dem auf Erteilung von Abdrucken gerichteten Antragsverfahren ein weiteres, hiervon unabhängiges, vorgeschaltetes Verfahren gibt, welches sich nur auf die Berechtigung zum laufenden Bezug von Abdrucken
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Bei Beantragung einer erneuten Vermögensauskunft innerhalb der Sperrfrist ist die Übersendung der alten Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher kostenpflichtig.
Der Auftrag der Gläubigerin an den Gerichtsvollzieher lautete im hier vom Landgericht Kiel entschiedenen Fall zunächst auf Einholung einer Vermögensauskunft „gem. §
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Das Fehlen der vollständigen und eindeutigen Angabe des richtigen, rechtsfähigen Gläubigers im Vollstreckungsersuchen (hier: Rundfunkanstalt) als Titel und in der Eintragungsentscheidung (Schuldnerverzeichnis) führt zu deren Aufhebung. Die Prüfung der korrekten Angabe eines rechtsfähigen Gläubigers fällt auch in den Kernbereich der
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Erfolgt die Entgeltzahlung nicht über das Konto des späteren Insolvenzschuldners, über das üblicherweise die Gehaltszahlungen erfolgen, sondern über das Konto einer dritten Person, der die dafür erforderlichen Mittel zuvor vom Schuldner zur Verfügung gestellt worden sind, liegt in der Regel
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Eine Auskunft, die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erteilt wird, stellt keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB dar.
Der Anspruch des Pflichttteilsberechtigten auf (weitere) Auskunft über die drei streitgegenständlichen Stiftungen ist nicht dadurch gemäß § 362 BGB (teilweise) erloschen,
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Der auf Grund des Urteils vollstreckbare Betrag, der die Bemessungsgrundlage für die Sicherheit nach § 711 Satz 2 in Verbindung mit § 709 Satz 2 ZPO ist, umfasst neben der Hauptforderung auch Nebenforderungen, insbesondere bereits aufgelaufene Zinsen, die bis zur
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Die Forderung aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft wird mit der Rechtskraft des Urteils, dessen Vollstreckung abgewendet werden soll, fällig, ohne dass es einer Leistungsaufforderung durch den Titelgläubiger bedarf.
Die Ansprüche aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten
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Wird eine im Beschlusswege erlassene Verbotsverfügung vor einer förmlichen Parteizustellung formlos der Gegenseite übermittelt, führt dies noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzpflicht nach § 945 ZPO auslösen kann.
Mit der Zustellung der mit Ordnungsmittelandrohung versehenen Unterlassungsverfügung muss der
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Kann ein Zwangsversteigerungsverfahren die Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus dem Versteigerungserlös von vorneherein erkennbar nicht einmal teilweise erreichen, sind die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht als notwendig im Sinne von § 788 Abs. 1 ZPO anzusehen. Dass der Versteigerungsantrag des Gläubigers
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Nach der Vorschrift des § 890 Abs. 2 ZPO muss der Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 1 ZPO eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie nicht in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten ist, auf Antrag vom Prozessgericht
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Grundsätzlich ist der Schuldner zur Nachbesserung verpflichtet, wenn das vorgelegte Verzeichnis äußerlich erkennbar unvollständig, ungenaue oder widersprüchlich ist. Weitergehende biographische Daten oder Angaben zu Vertragspartnern, die nicht Drittschuldner einer zum Vermögen gehörenden Forderung sind, muss der Schuldner danach nicht eintragen.
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Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts über den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft.
Für die Erinnerung und die Beschwerde gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers gelten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 GVKostG die Regelungen in
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Während des Insolvenzverfahrens ist die Einzelzwangsvollstreckung wegen einer Insolvenzforderung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer unzulässig, sofern der Gläubiger seine persönliche Forderung und nicht das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Schuldners verfolgt.
Der von der
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Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO
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Die Anfechtungstatbestände der §§ 129 ff. InsO sind nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch insoweit verfassungskonform, wie sie die Anfechtung von unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bzw. durch Zwangsvollstreckung erlangter Zahlungen von Arbeitsentgelt ermöglichen.
Die Ausschlussfristen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen
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Der erklärte bloße „Vollstreckungsverzicht“ hinsichtlich titulierten Kindesunterhalts beseitigt weder das Rechtsschutzbedürfnis des Verpflichteten für einen Vollstreckungsabwehr- bzw. einen Abänderungsantrag, noch hat er die Folge, daß derartige Anträge verfahrenkostenhilferechtlich mutwillig wären.
Für dieses Begehren des Antragstellers ist der Vollstreckungsabwehrantrag gemäß §§
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Das Kindeswohl ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, sogar noch im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden Rückführungsbeschluss. Von der Anordnung einer Vollzugsmaßnahme ist abzusehen, wenn sie mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist.
Das Beschleunigungsgebot ist auch bei der
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Um eine inkongruente Deckung im Sinn des Anfechtungsrechts handelt es sich bereits dann, wenn der Schuldner während der „kritischen Zeit“ der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag oder in der Zeit nach Stellung des Insolvenzantrags unter dem Druck unmittelbar drohender
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Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig.
Der Gesetzesbegründung zufolge überträgt § 755 ZPO dem Gerichtsvollzieher die Aufgabe, erforderlichenfalls den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln und stellt hierfür die
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Die der Schuldnerin erteilte Restschuldbefreiung führt dazu, dass Insolvenzforderungen zu unvollkommenen Verbindlichkeiten werden, mit der Folge, dass sie einen Rechtsgrund bei freiwilliger Leistung des Schuldners darstellen, aber gegen den Willen des Schuldners nicht mehr durchsetzbar sind.
Nach der Rechtsprechung des
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Künftigen Ansprüche der Schuldnerin gegen die Drittschuldnerin auf Übertragung des Eigentums an den Grundstücken können wirksam gepfändet werden.Die Pfändung dieser Ansprüche richtet sich allerdings nicht nach § 857 ZPO, sondern nach den Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Ansprüche, welche die
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Die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO bedarf der Unterschrift des Gerichtsvollziehers. Eine eingescannte und in die Anordnung hineinkopierte Unterschrift genügt diesen Anforderungen nicht.
Eine hineinkopierte, eingescannte Unterschrift ist nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart hierfür nicht ausreichend, weil die Herkunft des
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Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht „automatisch“ erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des
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Im Vollstreckungsverfahren findet grundsätzlich keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlichen – zu vollstreckenden – Entscheidung statt. Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels gestützt
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Die der Republik Griechenland zustehenden Forderungen auf Auszahlung von Zuschüssen für den Personal- und Schulaufwand nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz dienen hoheitlichen Zwecken und unterliegen daher der Vollstreckungsimmunität.
Die Zwangsvollstreckung in die Ansprüche der Republik Griechenland (Schuldnerin) gegen den Freistaat Bayern
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Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der aus einem vorläufig vollstreckbaren Herausgabe- und Räumungsurteil betriebenen Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz hat aktuell der Bundesgerichtshof Stellung genommen:
Wird Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf
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Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen.
Gleiches gilt für die
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Die Zahlung rückständiger Gehaltszahlungen unter dem Druck einer drohenden Zwangsvollstreckung in den Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Arbeitgeberin erfüllt den Anfechtungstatbestand des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Um eine inkongruente Deckung im Sinn
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Der Erlass eines dinglichen Arrests zur Sicherung des Wertersatzanspruchs gem. § 11 Abs. 1 AnfG gegenüber dem Anfechtungsgegner ist zulässig, auch wenn das Finanzamt gegen den Vollstreckungsschuldner über die befriedigungsbedürftige Steuerforderung (noch) keinen vollstreckbaren Schuldtitel im Sinne des § 2
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Hat sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Unterlassung verpflichtet, kann der Gläubiger grundsätzlich auch dann einen Antrag auf gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO stellen, wenn der Schuldner im Vergleich eine Vertragsstrafe versprochen hat. Die
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Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wird das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig und hat neben den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung auch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Wie jedes Vollstreckungsorgan hat das Grundbuchamt dabei zu prüfen, ob überhaupt ein vollstreckbarer Titel vorliegt
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Das Finanzgericht ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an der Aufhebung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gehindert, weil sich das mit diesem Ziel geführte Verfahren -welches verfahrensrechtlich als Antrag auf Aufhebung der Vollziehung des Duldungsbescheids i.S. des § 69 Abs. 3
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In der Insolvenz des Arbeitgebers können die zuvor unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangten Entgeltzahlung der Insolvenzanfechtung unterliegen.
Anfechtungsgegner ist der Arbeitnehmer. Die Anfechtung richtet sich grundsätzlich gegen denjenigen, dem gegenüber die anfechtbare Handlung vorgenommen worden ist, dh. gegen den
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Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisverfahren und die Verurteilung einbezogen sind.
Das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns
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Ein Recht, Konkursforderungen in Deutschland separat zu verfolgen und zu vollstrecken, kommt dem Gläubiger nicht deshalb zu, weil er auf eine Teilnahme am schweizerischen Konkursverfahren verzichtet.
Der Grundsatz der gemeinschaftlichen Befriedigung aller aus dem begrenzten Schuldnervermögen steht nicht zu ihrer
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Bei der Verurteilung zur Leistung einer bestimmten Menge von Wertpapieren – so wie Aktien – erfolgt die Zwangsvollstreckung allein nach § 884 ZPO. Besitzt der Schuldner diese Wertpapiere nicht, kann sich der Gläubiger wegen § 887 Abs. 3 ZPO nicht
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Unabhängig davon, ob sich die Vollstreckung der Vorlage von Unterlagen nach § 888 ZPO oder nach § 883 ZPO analog richtet, setzen sowohl ein Vorgehen nach § 883 ZPO wie nach § 888 ZPO (dem in jedem Fall die Vollstreckung
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Der Gegenstandswert einer Beschwerde des Schuldners gegen die Verhängung eines Zwangsgeldes in einem Ordnungsmittelverfahren bemisst sich in der Regel nach der Höhe des gegen ihn festgesetzten Zwangsgeldes.
Nach welchen Kriterien sich der Gegenstandswert einer Beschwerde des Schuldners gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung
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Der Formularzwang nach § 758a Abs. 6 ZPO i.V.m. §§ 1, 3 ZVFV gilt nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren des Finanzamtes nach § 287 Abs. 4 AO.
In dem hier vom Bundesgerichtsohf entschiedenen Fall betreibt
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Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil Revision eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse
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Für die Zustellung der Eintragungsanordnung gemäß § 882 c Abs. 2 S. 3 ZPO können keine Gebühren gemäß KV 100 zum GVKostG nebst Auslagenpauschale gemäß KV 716 zum GVKostG angesetzt werden, denn die Eintragung erfolgt von Amts wegen zum Schutz
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Das durch die Grundrechte auf Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art.19 Abs. 4 GG) geschützte Interesse der Gläubiger an der Fortsetzung des Verfahrens verbietet eine dauerhafte Einstellung der Räumungsvollstreckung, weil die staatliche Aufgabe,
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Der Bundesgerichtshof hatte sich in letzter Zeit bereits des Öfteren mit Fällen zu befassen, in dem das für einen Antrag auf Erlauss eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss verwendete Antragsformular nicht haarklein der Vorgabe der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung entsprach. Nun befand der Bundesgerichtshof
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Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist nicht deshalb formunwirksam, weil die Gläubigerin das Antragsformular um eine zusätzliche Seite 10 erweitert hat.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Gläubigerin ihrem Antrag u.a. eine in dem
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Ein mithilfe der RA-Micro-Software erstellter Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann nicht mit der Begründung, er sei wegen der Verwandung des RA-Micro-Formulars nicht formgerecht eingereicht worden, als unzulässig zurückgewiesen werden.
Das von der Rechtsanwaltssoftware RA-Micro bereitgestellte Antragsformulars stimmt
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Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Justiz ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen. Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich
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