Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses darf nicht mit der Begründung, er sei nicht formgerecht eingereicht worden, als unzulässig abgelehnt werden, wenn das Antragsformular nicht vollständig mit dem Formular gemäß Anlage 2 zu § 2 Nr. 2 ZVFV
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