In der Regel ist die Größe von Gemeinde- bzw. Stadtrats-Ausschüssen angemessen, wenn sie ungefähr ein Viertel der Plenumsgröße betragen, selbst wenn dann kleine Fraktionen nicht vertreten sind. Kleinen Gruppen steht ein sogenanntes „Grundmandat“ in einem Ratsausschuss nicht zu. Dadurch wird
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