Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat gestern einen Gesetzentwurf zur Reform des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Schwerpunkte der Novellierung sind überwiegend neue Befugnisse für die Polizeibehörden. Im Einzelnen:
- Aufenthalts-, Kontakt- und Näherungsverbote:
Bisher ließ das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz



































