Vollstreckung eines Umgangstitels – und das entfallene Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der Vollstreckung eines Umgangstitels entfällt infolge einer zwischenzeitlich erfolgten verfahrensabschließenden fachgerichtlichen Entscheidung.

Die hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm, die aufgrund der und über die Beschleunigungsbeschwerde (§ 155c

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Betrug beim Unterhalt

Für eine vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht ist es nicht ausreichend, dass eine Unterhaltspflicht vom Betroffenen für möglich gehalten wird. Das Abwarten einer gerichtlichen Entscheidung über eine mögliche Unterhaltspflicht begründet noch keinen bedingten Vorsatz. Wird objektiv eine Unterhaltspflicht festgestellt, muss diese

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Landgericht Leipzig

Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht – und die Bindungswirkung im erneuten Beschwerdeverfahren

Auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bindet eine rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts, die eine Aufhebung und Zurückverweisung ausspricht, im erneuten Beschwerdeverfahren sowohl das Beschwerdegericht als auch das Rechtsbeschwerdegericht an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrundeliegende Rechtsauffassung.

Nach Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung

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Rückforderung überzahlter Betreuervergütung – und das Vertrauen des Betreuers in die Beständigkeit seiner Vermögenslage

Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist. Die

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Aktenstapel

Der Ablauf der festgesetzten Überprüfungsfrist – und die Fortgeltung der Betreuung

Der Ablauf der festgesetzten Überprüfungsfrist hat auf die Fortgeltung der Betreuung einschließlich eines etwa angeordneten Einwilligungsvorbehalts keine Auswirkungen.

Wird die vom erstinstanzlichen Gericht festgesetzte Überprüfungsfrist im Verlauf des Beschwerdeverfahrens überschritten, darf das Beschwerdegericht eine gegen die Betreuungsanordnung gerichtete Beschwerde nur

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Scheidung: wem gehört der Hund?

Bei Scheidungshunden besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Regelung eines Umgangsrechtes mit dem Hund. Eine Zuteilung von im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Haushaltsgegenständen – und damit auch Tieren – anlässlich der Scheidung an den anderen Ehepartner ist nicht gesetzlich vorgesehen.

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