Familienrecht im Januar 2016

Januar2016Betreuungsgerichtliche Genehmigungen, Aufstockungsunterhalt, Elternunterhalt und die Heimkosten, Überzahlte Betreuervergütungen, kapitalgedeckte Rechte im Versorgungsausgleich und die Vaterschaftsanfechtung nach dem Tod des rechtlichen Vaters.

 

Das war das Familienrecht im Januar 2016:

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Betreuungsbedarf für Wohnungsangelegenheiten

Mit der Erforderlichkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen und Vertretung vor Gerichten hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

In dem hier entschiedenen Fall wendet sich die Betroffene, die an einer neurotischen Persönlichkeitsstörung leidet,

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Aufstockungsunterhalt – und die vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen

Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die „Unterhaltskette“ beim Aufstockungsunterhalt auch dann nicht, wenn die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen infolge der Arbeitslosigkeit so weit absinken, dass sich zeitweilig kein Unterschiedsbetrag mehr zwischen dem durch den Einkommensrückgang beeinflussten vollen Unterhalt nach den

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Feststellungsantrag auf künftigen schuldrechtlichen Ver-sorgungsausgleich

Einem Feststellungsantrag im Hinblick auf einen künftigen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse, wenn die beantragte Feststellung den genauen Inhalt des Anspruchs auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unbestimmt lässt und eine Feststellungsentscheidung damit nicht geeignet wäre, weitere Verfahren über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

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Die Eignung als Betreuer

Zu den bei der gemäß § 1897 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Beurteilung der Eignung als Betreuer zu berücksichtigenden Umständen hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen:

§ 1897 BGB stellt den Maßstab für die Betreuerauswahl nicht nur bei der Erstentscheidung, sondern

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