Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren immer dann erforderlich, wenn von ihr neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten sind.
Dies ist in der Regel dann der Fall,
Artikel lesen





Betreuungsgerichtliche Genehmigungen, Aufstockungsunterhalt, Elternunterhalt und die Heimkosten, Überzahlte Betreuervergütungen, kapitalgedeckte Rechte im Versorgungsausgleich und die Vaterschaftsanfechtung nach dem Tod des rechtlichen Vaters.








Ausländische Unterhaltstitel,Unterhaltsberechnungen und Versorgungsausgleichszahlungen. Alles in allem ein ruhiger Monat im Familienrecht.



