Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung durfte sich bei der Festsetzung der Flugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg auf Sicherheitserwägungen stützen. Darüber hinaus hält die Festsetzung unter Lärmschutzgesichtspunkten einer rechtlichen Überprüfung stand.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier
Artikel lesen






















