In dem vom Bundesrat initiierten Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht weitere Nachweise vom Bundesrat angefordert, dass der Bundesrat keine Informationen von V-Leuten aus dem maßgeblichen NPD-Gremien verwendet hat oder noch verwendet und inwieweit z.b. „Arbeit“ der V-Leute in die Programmatik der
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