Polizeiliche Zwangsmaßnahmen können auch dann eine strafbare Körperverletzung im Amt darstellen, wenn die Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten grundsätzlich vorliegen. Für die strafrechtliche Rechtmäßigkeit einer Diensthandlung kommt es insbesondere darauf an, dass der handelnde Beamte sein Ermessen pflichtgemäß ausübt. Ein
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Vorgaben für „kompakteres“ Verwaltungshandeln in Baden-Württemberg
Die baden-württembergische Landesregierung hat eine neue Vorgabe für kompakteres Verwaltungshandeln beschlossen. Kernpunkt ist die neue Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen. Sie ersetzt ab 1. Januar 2011 die Anordnung der Landesregierung und der Ministerien zum Erlass
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