Tarifvertragliche Regelungen, die Mehrarbeitszuschläge für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte von derselben absoluten Wochenarbeitszeit abhängig machen, benachteiligen Teilzeitkräfte regelmäßig entgegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Die Zuschlagsgrenze muss vielmehr proportional zur individuellen Arbeitszeit abgesenkt werden. Mit zwei Entscheidungen vom 26. November 2025
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Zurückstellung vom Wehrdienst und der zweite Bildungsweg
Auch Wehrpflichtige, die eine schulische Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg begonnen haben, sind nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier vom Wehrdienst zurückzustellen.
In dem vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren hatte der Antragsteller nach Erlangung des qualifizierten Sekundarabschlusses I
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