Unter Änderung seiner bisherigen, restriktiveren Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen entschieden, dass zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung
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