Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Abs. 3 AEUV Fragen zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes vorgelegt.
Nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1993 waren
Artikel lesen







































