Arbeitszeit an einem Berufskolleg

§ 44 TV-L enthält Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte. Dies gilt auch für Lehrkräfte an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen.

Die Sonderregelungen gelten nach § 44 Nr. 1 Satz 1 TV-L für Beschäftigte als Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Für

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Umkleidezeit im Krankenhaus

Das An- und Ablegen einer durch Dienstvereinbarung vorgeschriebenen weißen Dienstkleidung eines Krankenpflegers im Krankenhaus stellt nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen nicht notwendig vergütungspflichtige Arbeitszeit dar.

Auch die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Kriterien über die Fremdnützigkeit führen in diesem

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Keine Arbeit in den Schulferien

Eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach „sich das aktive Arbeitsverhältnis“ auf Zeiten im Jahr erstreckt, in denen in einem bestimmten Bundesland „Schulpflicht“ besteht, ist dahingehend auszulegen, dass sie ein aktives Arbeitsverhältnis nur für Tage bestimmt, an denen einen Pflicht für

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Einmal zuviel verschlafen

Eine Kündigung ist durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG „bedingt“, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat und eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung

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Befristung einer erheblichen Arbeitszeiterhöhung

Die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen unterliegt nicht der Befristungskontrolle nach den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, sondern der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Die befristete Erhöhung der Arbeitszeit in erheblichem Umfang erfordert jedoch zur Annahme einer nicht unangemessenen Benachteiligung des

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PC-Spiele während der Arbeitszeit

Der Einwand des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer habe den überwiegenden Teil der im Dienstplan ausgewiesenen Stunden mit „Spielen am PC“ verbracht, ist unsubstantiiert.

Nach der Rechtsprechung des BAG ist der Arbeitgeber gehalten, im Einzelnen vorzutragen, an welchen Tag von wann bis

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Altersabhängige Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit – als Altersdiskriminierung

Eine altersabhängige Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Herabsetzung des Arbeitsentgelts stellt eine unmittelbare Benachteiligung der jüngeren Mitarbeiter wegen des Alters dar.

Eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach dem Lebensalter benachteiligt die jeweils jüngeren Beschäftigten

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Überstundenschätzung

Fehlt es an einer ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit, darf der durchschnittliche Arbeitnehmer die Klausel, er werde „in Vollzeit“ beschäftigt, so verstehen, dass die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit 40 Wochenstunden nicht übersteigt.

Steht fest (§ 286 ZPO), dass

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Arbeitszeitverringerung

Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein entgegenstehender betrieblicher Grund liegt gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG insbesondere vor, wenn die Umsetzung des

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Arbeitszeitunterbrechung im Linienbusverkehr

Vorab festgelegte und geplante Arbeitszeitunterbrechungen im Linienbusverkehr sind keine Wartezeiten.

Dies entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg für den Manteltarifvertrag Privater Kraftomnibusverkehr in Baden. Nach § 8.2 Unterpunkt 3 des MTV sind „Arbeitsbereitschafts- und Wartezeiten bis zur Dauer von 3 Stunden

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Der kurz vor Dienstende beginnende Krankentransport

Die Verweigerung eines kurz vor Dienstende beginnenden und absehbar über das geplante Dienstende hinausgehenden Krankentransportes, der kein Notfalleinsatz ist, rechtfertigt im Regelfall nicht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer.

Eine Arbeitsverweigerung stellt grundsätzlich geeignet, einen Kündigungsgrund für eine außerordentliche

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Arbeitsverhinderung wegen Sturms

Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das Wegerisiko auch bei Naturkatastrophen. Gelangt er deshalb nicht zur Arbeit, hat er keinen Vergütungsanspruch. Allerdings können Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung eine abweichende Regelung treffen, aufgrund derer dem Arbeitnehmer gleichwohl ein Anspruch auf eine

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