Die Teilnahme eines Berufssoldaten an einer privaten dreijährigen Weltumsegelung ist kein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub.
Für den Sonderurlaub der Soldaten gelten gemäß § 28 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 SG i.V.m. § 9 der Verordnung über
Artikel lesen








































