Auch bei einem Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ist disziplinarrechtlich der geringe Wert des Zugriffsobjekts mildernd zu berücksichtigen.
Durch sein Verhalten – das Ansichnehmen eines mit „Uffz-Kasse“ beschrifteten Briefumschlags mit 15,- € Inhalt – hat der
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