Einem anerkannten Naturschutzverband ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn geplante Tiefflugübungen der Bundeswehr über einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können.
In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begehrt der klagende Naturschutzverband die Feststellung, dass
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