Der beschiedene Untätigkeitseinspruch

Ergeht auf einen Untätigkeitseinspruch eine ablehnende Entscheidung der Finanzbehörde, so ist hiergegen der Einspruch – nicht aber die Klage – statthaft, da hiermit keine Einspruchsentscheidung zum Untätigkeitseinspruch vorliegt.

Der Untätigkeitseinspruch erledigt sich dann, und zwar unabhängig davon, ob dem Antrag

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Bundesfinanzhof (BFH)

Bedingter Rechtsbehelf

Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein Rechtsbehelf, der unter einer außerprozessualen Bedingung eingelegt wird, unzulässig.

Von einer unzulässigen außerprozessualen Bedingung ist der BFH z.B. ausgegangen, wenn die Klage unter der Bedingung, dass das Finanzamt „trotz der vorgelegten weiteren

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Schreibmaschine

Überlange Einspruchsverfahren

Eine Entschädigungsklage nach §§ 198 ff. GVG kann nicht auf die überlange Dauer eines vor einer Finanzbehörde anhängigen Verfahrens gestützt werden. Dem Steuerpflichtigen stehen mit dem Untätigkeitseinspruch bzw. der Untätigkeitsklage hinreichende präventive Rechtsbehelfe gegen eine Verfahrensverzögerung zur Verfügung.

Nach ständiger

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Inländische Gesellschaftern einer ausländischen Personengesellschaft – und die beschränkte Einspruchsbefugnis

Eine nach § 352 Abs. 1 Nr. 1 AO nur beschränkte Einspruchsbefugnis besteht auch bei inländischen Gesellschaftern einer ausländischen Personengesellschaft.

Obgleich ein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen -also beispielsweise über die Feststellung gewerblicher Einkünfte einer Personengesellschaft-

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Abrechnungsbescheid?

Die Auslegung eines Verwaltungsaktes richtet sich danach, ob die Äußerung des Finanzamt als eine Entscheidung über eine Streitigkeit i.S. des § 218 Abs. 2 AO anzusehen ist, ob das Finanzamt also mit ihr nach dem für den Adressaten objektiv erkennbaren

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Die eigenmächtige Einspruchsrücknahme

Der Steuerberater darf einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruch nicht eigenmächtig zurücknehmen.

Der Steuerberter verstößt gegen seine Pflichten aus dem Beratungsvertrag, indem er den Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eigenmächtig, ohne Rücksprache mit seinem Mandanten, zurücknimmt.

Grundsätzlich ist der rechtliche

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Auslegung eines Einspruchsschreibens

Ein Einspruch, der zwar ausdrücklich gegen einen „Einkommensteuerbescheid“ gerichtet werde, mit dem aber ausschließlich Einwendungen gegen die –im selben Sammelbescheid enthaltene– Festsetzung des Solidaritätszuschlags vorgetragen werden, ist allein als Einspruch gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags anzusehen:

Auch wenn im Rubrum

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Klage nach Teilabhilfebescheid

Ist gegen einen Steuerbescheid ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben, so ist eine Klage gegen den Bescheid vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO nur zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist (§ 44 Abs. 1 FGO).

Ein

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Endurteil statt Versäumnisurteil

Wurde fehlerhaft durch streitgemäßes Urteil anstatt durch echtes Versäumnisurteil erkannt, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen das Urteil die Berufung zulässig.

Vorliegend hatte das erstinstanzlich tätige Landgericht in der Sache entschieden, weil es die Zulässigkeit der Klage verfahrensfehlerhaft dahinstehen

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Oberlandesgericht München

Ich, der Rechtsanwalt

Allein die Verwendung der „Ich-Form“ in einem Einspruchsschriftsatz eines Rechtsanwalts lässt grundsätzlich keine Zweifel daran aufkommen, dass der Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter seiner Partei für diese den Einspruch einlegen will.

An der grundsätzlich geltenden Vermutung, dass ein Rechtsanwalt

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