Die vollständige Privatfinanzierung einer Straßenausbaumaßnahme durch die Anlieger der Straße ist unzulässig. Eine entsprechende Vereinbarung der Anlieger mit der Gemeinde stellt eine Umgehung der Bestimmungen des Nds. Kommunalabgabengesetzes i.V.m. der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde dar. Ein vollständig privatfinanzierter Straßenausbau ist mit
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