Eine Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus. Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte im Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem
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