Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte letzte Woche dem Telefonanbieter Tele2 die Werbung mit dem Slogan „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten.“ Nach Überzeugung des OLG Düsseldorf ist die Werbung irreführend, weil das Unternehmen keine „echten Freiminuten“ gewähre, sondern lediglich
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