Der Beurteilungszeitraum für Beurteilungen anlässlich der Bewerbung um ein anderes Amt (Anlassbeurteilungen) auf der Grundlage der Beurteilungsrichtlinien für hamburgische Richterinnen und Richter beträgt in der Regel maximal 6 ½ Jahre. Hat die Gerichtspräsidentin oder der Gerichtspräsident des jeweiligen Obergerichts auch
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