Abgesenkte Ost-Besoldung

Die abgesenkte Besoldung der Beamten und Richter, die erstmals im Beitrittsgebiet ernannt wurden und dort zeitlich überwiegend ihre Befähigungsvoraussetzungen erworben hatten, war bis zum 31.12 2009 mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

Die Landesgesetzgeber durften das Regelungssystem der 2.

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Der unehrliche Gerichtsvollzieher

Ein Beamter, der sich bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an in seinem Gewahrsam stehenden Vermögenswerten vergreift, zerstört das für die Fortdauer des Beamtenverhältnisses notwendige Vertrauen in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit. Das gilt erst recht für einen Gerichtsvollzieher, dessen größtenteils

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Die Rechtsanwaltskosten des Personalrats

Der Dienststellenleiter kann in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, in welchem der Personalrat ein Sachanliegen verfolgt, im Wege des Widerantrages geltend machen, dass er nicht verpflichtet ist, den Personalrat von den außergerichtlichen Kosten des Verfahrens freizustellen.

Für gewöhnlich hat der Personalrat, der

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Die Haar- und Barttracht des Soldaten

Der Bundesminister der Verteidigung hat bei der Ausübung seiner Befugnis, die Haar- und Barttracht der Soldaten durch Verwaltungsvorschriften zu regeln, einen Einschätzungsspielraum. Einschränkungen der freien Gestaltung der Haartracht können durch das Regelungsziel eines – für das Selbstverständnis und die öffentliche

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Die ge­sund­heit­li­che Eig­nung eines Pro­be­be­am­ten

Maß­geb­li­cher Zeit­punkt für die Be­ur­tei­lung der ge­sund­heit­li­chen Eig­nung eines Pro­be­be­am­ten ist der Ab­lauf der Pro­be­zeit, nicht der Zeit­punkt des Er­las­ses der letz­ten Ver­wal­tungs­ent­schei­dung.

Einem Be­am­ten auf Probe fehlt die ge­sund­heit­li­che Eig­nung für die Be­ru­fung in das Be­am­ten­ver­hält­nis auf Le­bens­zeit, wenn

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Versorgungsrücklagen – und die Ge­setz­ge­bungs­zu­stän­dig­kei­ten für das Be­sol­dungs- und Ver­sor­gungs­recht

Die Lan­des­ge­setz­ge­ber waren be­reits vor dem Über­gang der Ge­setz­ge­bungs­zu­stän­dig­keit für das Be­sol­dungs- und Ver­sor­gungs­recht be­fugt, für ihren Be­reich ein Son­der­ver­mö­gen Ver­sor­gungs­rück­la­ge nach Maß­ga­be des Re­ge­lungs­pro­gramms des § 14a BBesG a.F. zu bil­den. Die ver­min­der­ten Be­sol­dungs- und Ver­sor­gungs­an­pas­sun­gen nach § 14a

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Ein Hooligan-Sympathisant als Polizist?

Für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst werden besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität und Unbescholtenheit der Bewerber gestellt. Bereits die öffentliche Sympathiebekundung für die Hooligan-Szene rechtfertigt Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Beamtenbewerbers.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht

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Die verweigerte ärztlichen Begutachtung und die dauernde Dienstunfähigkeit eines Beamten

Ist der Schluss von der Ver­wei­ge­rung einer im be­hörd­li­chen Ver­fah­ren an­ge­ord­ne­ten ärzt­li­chen Be­gut­ach­tung auf die dau­ern­de Dienst­un­fä­hig­keit eines Be­am­ten wegen der Rechts­wid­rig­keit der be­hörd­li­chen Un­ter­su­chungs­an­ord­nung nicht zu­läs­sig, hat das Ver­wal­tungs­ge­richt die Frage der Dienst­un­fä­hig­keit des Be­tref­fen­den – be­zo­gen auf den

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Die nach Besoldungsgruppen abgestufte Angleichung der Ostbesoldung

Nach Besoldungsgruppen abgestufte Angleichung der Ostbesoldung in Sachsen war nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts noch verfassungskonform. Gleichzeitig betont das Bundesverwaltungsgericht in den vorliegenden Entscheidungen die Grenzen für nach Besoldungsgruppen differenzierende Besoldungsanpassungen.

Die nach Besoldungsgruppen abgestufte Angleichung der abgesenkten Ostbesoldung in Sachsen

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Familienzuschlag für verheiratete Teilzeit-Beamte

Ver­hei­ra­te­te Be­sol­dungs­emp­fän­ger, deren Ar­beits­zeit zu­sam­men die re­gel­mä­ßi­ge Ar­beits­zeit eines Voll­zeit­be­schäf­tig­ten nicht über­steigt, er­hal­ten den Fa­mi­li­en­zu­schlag der Stufe 1 je­weils ent­spre­chend ihrem Teil­zeit­be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis gemäß § 6 Abs. 1 BBesG. Die in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG ent­hal­te­ne Kap­pungs­gren­ze fin­det

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