Die nicht bestandene mündliche Prüfung

In einer Prüfungsordnung kann das Bestehen einer Prüfung nicht nur von der Erreichung eines bestimmten Notendurchschnitts abhängig gemacht werden; vielmehr darf der Verordnungsgeber zusätzlich für einzelne Prüfungsteile mindestens ausreichende Leistungen fordern. Eine derartige Regelung ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit

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Stasi-IM

Auch frü­he­re in­of­fi­zi­el­le Mit­ar­bei­ter sind ehe­ma­li­ge An­ge­hö­ri­ge des Staats­si­cher­heits­diens­tes im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 9 StUG. Der Be­griff der Tä­tig­keit „für“ das Mi­nis­te­ri­um für Staats­si­cher­heit im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 1 BBesG setzt eine

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Rei­se­kos­ten für frei­ge­stell­te Per­so­nal­rats­mit­glie­der

§ 45 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 8 Sächs­Pers­VG ge­bie­ten nicht, dass über­wie­gend frei­ge­stell­te Mit­glie­der von Per­so­nal­ver­tre­tun­gen, die vom Sitz der Per­so­nal­ver­tre­tung au­ßer­halb ihres Dienst- und Wohn­orts täg­lich mit ihrem Per­so­nen­kraft­wa­gen an ihren Wohn­ort zu­rück­keh­ren, Weg­stre­cken­ent­schä­di­gung in einer Höhe

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Der Anspruch des Personalrats auf Rücknahme einer beteiligungspflichtigen Maßnahme

§ 74 Abs. 3 Brbg­Pers­VG ver­leiht dem Per­so­nal­rat keine ein­klag­ba­ren Rechts­an­sprü­che auf Un­ter­las­sung bzw. Rück­gän­gig­ma­chung be­tei­li­gungs­pflich­ti­ger Maß­nah­men.

Gemäß § 74 Abs. 3 Satz 1 BrbgPersVG ist u.a. die Durchführung von Maßnahmen unzulässig, die ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Personalvertretung

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Die Ernennung eines Bürgermeisters

Es gibt keinen Grund, für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, um die Aushändigung der Ernennungsurkunde eines Bürgermeisters zu verhindern, wenn die Wahl durch ein Urteil für ungültig erklärt worden ist, aber die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist. Denn nach den beamtenrechtlichen

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Nicht-dienst­pos­ten­ge­rech­te Ver­wen­dung eines Soldaten

Es ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts recht­lich nicht zu be­an­stan­den, dass Tä­tig­kei­ten, die in den je­wei­li­gen Or­ga­ni­sa­ti­ons­grund­la­gen (Stär­ke- und Aus­rüs­tungs­nach­wei­sun­gen oder Or­ga­ni­sa­ti­ons- und Stel­len­plä­ne) als stän­di­ge Ver­tre­tungs­tä­tig­keit be­zeich­net sind, nicht dem Mel­de- und Zu­stim­mungs­ver­fah­ren des Er­las­ses „Dienst­pos­ten­ge­rech­te Ver­wen­dung von Sol­da­tin­nen

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Zuschlag für begrenzt dienstfähige Beamte

Art. 3 Abs. 1 GG er­for­dert eine Bes­ser­stel­lung der be­grenzt dienst­fä­hi­gen Be­am­ten ge­gen­über den vor­zei­tig in den Ru­he­stand ver­setz­ten Be­am­ten. Bei der Be­rech­nung des Zu­schlags gemäß § 72a Abs 2 BBesG für be­grenzt dienst­fä­hi­ge Be­am­te ist auf die Net­to­ali­men­ta­ti­on ab­zu­stel­len.

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Un­frei­wil­lig teil­zeit­be­schäf­tig­te Leh­rer

Auf­grund des Be­schlus­ses des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom 19. Sep­tem­ber 2007 haben un­frei­wil­lig teil­zeit­be­schäf­tig­te Leh­rer bei ent­spre­chen­dem An­trag je­den­falls für die Zeit ab Be­ginn des Schul­jah­res 2008/2009 einen An­spruch auf Voll­zeit­be­schäf­ti­gung. Dies gilt un­ab­hän­gig davon, wann die lan­des­ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen über die un­frei­wil­li­ge

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Das Disziplinarverfahren und das inhaltsleere Formalgeständnis im Strafverfahren

Ein Straf­ur­teil, das auf einem in­halts­lee­ren For­mal­ge­ständ­nis be­ruht und des­halb nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs für die rich­ter­li­che Über­zeu­gungs­bil­dung nicht aus­reicht, ent­fal­tet im be­am­ten­recht­li­chen Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren keine Bin­dungs­wir­kung.

Nach § 56 Abs. 1 LDG NRW sind die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen

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Ein­sicht­nah­me des Per­so­nal­rats in Ge­halts­lis­ten

§ 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 Hmb­Pers­VG bil­det eine be­reichs­spe­zi­fi­sche Rechts­grund­la­ge für die Ein­sicht­nah­me des Per­so­nal­rats in Lohn- und Ge­halts­lis­ten, die zu dem hier­mit ver­bun­de­nen Ein­griff in das Grund­recht auf in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung er­mäch­tigt und in­so­weit den ver­fas­sungs­recht­li­chen Be­stimmt­heits­an­for­de­run­gen

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„Sachzuwendungen“ an einen Beamten

Das Bundesverwaltungsgericht ändert seine Rechtsprechung zu Disziplinarverfahren bei Sachzuwendungen: Die Schwe­re eines Ver­sto­ßes gegen das be­am­ten­recht­li­che Ver­bot der Vor­teils­an­nah­me hängt nach der neuen Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr davon ab, ob es sich bei dem Vor­teil um eine Geld- oder

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Der Sanitätsoffizier-Anwärter, die Beurlaubung zum Studium und die Kriegsdienstverweigerung

Die per­so­nal­be­ar­bei­ten­de Stel­le kann die Be­ur­lau­bung zum Stu­di­um wi­der­ru­fen, wenn der Sa­ni­täts­of­fi­zier-An­wär­ter seine An­er­ken­nung als Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer be­an­tragt.

Der Widerruf der Beurlaubung des Sanitätsoffizier-Anwärters zum Studium, nachdem er seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Gemäß §

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Der Bürgermeister mit Stasi-Vergangenheit

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam geändert, mit denen dieses Anträge des Bürgermeisters der Stadt Perleberg gegen die sofortige Vollziehung von Bescheiden über die Rücknahme seiner Ernennung als hauptamtlicher Bürgermeister und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

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Schadensersatz bei Abbruch eines Stel­len­be­set­zungs­ver­fah­rens

Ein Scha­dens­er­satz­an­spruch wegen Ver­let­zung des Be­wer­bungs­ver­fah­rens­an­spruchs ist aus­ge­schlos­sen, wenn der Dienst­herr das Stel­len­be­set­zungs­ver­fah­ren aus sach­li­chen Grün­den vor der Er­nen­nung eines an­de­ren Be­wer­bers ab­ge­bro­chen hat. Der Ab­bruch eines Stel­len­be­set­zungs­ver­fah­rens kann so­wohl aus der Art. 33 Abs. 2 GG vor­ge­la­ger­ten Or­ga­ni­sa­ti­ons­ge­walt des

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Auswahlermessen und Punktesystem bei der Versetzung von Beamten

Ent­schließt sich der Dienst­herr bei einer Ver­set­zungs­maß­nah­me, die eine Viel­zahl von Be­am­ten be­trifft, im Rah­men sei­nes Aus­wahler­mes­sens die auf­grund der be­am­ten­recht­li­chen Für­sor­ge­pflicht zu be­rück­sich­ti­gen­den Be­lan­ge an­hand eines Punk­te­sys­tems zu er­fas­sen und zu be­wer­ten, um dar­aus eine Rang­fol­ge der zu ver­set­zen­den

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Der Grund­satz der Bes­ten­aus­le­seund die Be­ur­tei­lun­gen der Sol­da­ten

Bei Aus­wah­l­ent­schei­dun­gen zur Be­set­zung eines hö­her­wer­ti­gen Dienst­pos­tens nach dem Grund­satz der Bes­ten­aus­le­se kön­nen beim Ver­gleich der dienst­li­chen Be­ur­tei­lun­gen der Be­wer­ber Leis­tungs­be­wer­tun­gen als „im We­sent­li­chen gleich“ ein­ge­stuft wer­den, wenn sie im sel­ben Wer­tungs­be­reich (§ 2 Abs. 5 und 6 SLV, Nr.

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Die amtsangemessene Beschäftigung

Beamte haben einen grundrechtlich gewährten Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Daher können sie verlangen, nicht auf einen amtsunangemessenen Dienstposten dauerhaft umgesetzt oder versetzt zu werden. Der Aufgabenbereich eines Beamten hat der Wertigkeit der beamtenrechtlichen Position zu entsprechen.

So das Oberverwaltungsgericht des

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Auf­wands­ent­schä­di­gung für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

Wird von Be­am­ten ein ge­setz­lich nicht ge­re­gel­ter Er­satz für Auf­wen­dun­gen be­an­sprucht, be­trifft dies grund­sätz­lich nicht den Be­reich der Ali­men­ta­ti­on. Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen sind dazu be­stimmt, die mit einer Dienst­leis­tung ver­bun­de­nen Be­schwer­nis­se sowie fi­nan­zi­el­le Ein­bu­ßen aus­zu­glei­chen und die­nen im Ge­gen­satz zur Be­sol­dung nicht

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Lis­ten­über­grei­fen­des Nach­rü­cken von Er­satz­mit­glie­dern in den Per­so­nal­rat

Ein lis­ten­über­grei­fen­des Nach­rü­cken von Er­satz­mit­glie­dern in den Per­so­nal­rat fin­det nicht statt; dies gilt auch dann, wenn die Er­schöp­fung des be­tref­fen­den Wahl­vor­schla­ges dar­auf zu­rück­zu­füh­ren ist, dass der Wahl­vor­schlag den – nicht zwin­gen­den – An­for­de­run­gen des § 8 Abs. 1 BPers­V­WO an

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Ka­me­ra­den­dieb­stahl

Auch bei einem Zu­griff auf Ei­gen­tum oder Ver­mö­gen von Ka­me­ra­den oder Ka­me­ra­den­ge­mein­schaf­ten ist disziplinarrechtlich der ge­rin­ge Wert des Zu­griffs­ob­jekts mil­dernd zu be­rück­sich­ti­gen.

Durch sein Verhalten – das Ansichnehmen eines mit „Uffz-Kasse“ beschrifteten Briefumschlags mit 15,- € Inhalt – hat der

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Beförderung von Telekom-Beamten

Ist die durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebene leistungsgerechte Beurteilung eines jeden Beamten nicht möglich, da nicht mehr seine Leistungen, sondern die von ihm nicht beeinflussbare Zahl der Beförderungsstellen für die Benotung maßgeblich ist, können diese erstellten Beurteilungen nicht Grundlage einer

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Mitbestimmung des Personalrats bei wissenschaftlichen Mitarbeitern

Hat die Dienst­stel­le einen Be­schäf­tig­ten mit über­wie­gend wis­sen­schaft­li­cher Tä­tig­keit nicht dar­auf hin­ge­wie­sen, dass er in sei­ner Per­so­nal­an­ge­le­gen­heit die Mit­be­stim­mung des Per­so­nal­rats be­an­tra­gen kann, so ist der Per­so­nal­rat gleich­wohl nicht zur Mit­be­stim­mung be­ru­fen, so­lan­ge der Be­schäf­tig­te den An­trag nicht ge­stellt hat.

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Urlaubsabgeltung im Beamtenverhältnis

Zur Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub von vier Wochen ist solange § 11 BUrlG analog anzuwenden, wie keine gesetzliche Regelung besteht.

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist nach den gleichen Bedingungen wie unionsrechtlich gewährleisteter Mindesturlaub abzugelten.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

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Berliner Feuerwehrbeamte und das 20-Euro-Gesetz

Die Vorschrift des sog. 20-Euro-Gesetzes, nach der für die Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten mit Gewährung der Zulage Ansprüche auf angemessenen Freizeitausgleich abgegolten sind, verstößt gegen Europarecht. Deshalb ist eine weitergehende Entschädigung nicht ausgeschlossen.

So das Verwaltungsgericht Berlin in den hier vorliegenden

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Der Handel mit Waffen als Nebentätigkeit

Die Nebentätigkeit eines Beamten darf dienstliche Interessen nicht beeinträchtigen. Der Handel mit Schusswaffen und Munition kann dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein, so dass eine Genehmigungsverweigerung gerechtfertigt ist.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Minden in dem hier vorliegenden

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