Ausbildungszeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses sind bei der Ermittlung der altersgeldfähigen Dienstzeit nicht zu berücksichtigen.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in dem hier vorliegenden Fall eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin vom beklagten Land begehrte, dass bei ihrem
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