Es ist nicht Aufgabe eines Ersten Stadtrats, vor Abschluss eines Pachtvertrages erneut und eigenständig zu prüfen, ob ein anzupachtendes Objekt für eine Jugendwerkstatt in jeder Hinsicht geeignet war. Dagegen verstößt ein Fachbereichsleiter dadurch gegen seine beamtenrechtlichen Pflichten, dass er eine
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