Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt, muss die Zurruhesetzungsverfügung die Ursache für die Dienstunfähigkeit, z. B. einen Dienstunfall, nicht benennen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann jede Versetzung in den Ruhestand nur „wegen“ eines bestimmten, gesetzlich
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