Liegt die Ursache einer Überzahlung im Verantwortungsbereich des Dienstherrn, so bedarf ein disziplinarrechtliches Einschreiten gegen den Empfänger einer zusätzlichen Rechtfertigung. Der sich aus der fehlenden Kontrolle eines Beihilfebescheides und der Kontoauszüge ergebende Vorwurf grober Fahrlässigkeit, der Grundlage einer beamtenrechtlichen Rückforderung
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