Die Zulassung zum Universitätsstudium kann für eine Person ohne Abitur nur erteilt werden, wenn sie eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt hat. Dabei muss ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der
Artikel lesen



































