Polizeiliche Zwangsmaßnahmen können auch dann eine strafbare Körperverletzung im Amt darstellen, wenn die Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten grundsätzlich vorliegen. Für die strafrechtliche Rechtmäßigkeit einer Diensthandlung kommt es insbesondere darauf an, dass der handelnde Beamte sein Ermessen pflichtgemäß ausübt. Ein
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Keine Terminsverlegung in der Sommerzeit
Passend zur derzeitigen Sommerzeit: Im Zivilprozess ist ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Verhandlungstermin – von einigen vom Gesetz als eilbedürftig angesehenen Verfahrensarten abgesehen – ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung
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