Lohnzahlungen der Konzernmutter

Wie der Bundesfinanzhof bereits in seinem entschieden hat, kann ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten Arbeitslohn anzunehmen sein, wenn die Zuwendung ein Entgelt „für“ eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht

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Insolvenzanfechtung von Gehaltszahlungen – verfassungsgemäß und ohne Ausschlussfristen

Die Anfechtungstatbestände der §§ 129 ff. InsO sind nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch insoweit verfassungskonform, wie sie die Anfechtung von unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bzw. durch Zwangsvollstreckung erlangter Zahlungen von Arbeitsentgelt ermöglichen.

Die Ausschlussfristen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen

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Betriebliche Lohngestaltung – und der Durchführungsanspruch des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber im Wege des betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruchs nicht die Weitergewährung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungsbestandteils verlangen.

Im hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall hat die Arbeitgeberin den Betriebsrat zwar bei der Einführung des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit im Frühjahr 2009

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Versicherungsrabatte als Arbeitslohn?

Werden Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis (Angehörige der gesamten Versicherungsbranche, Arbeitnehmer weiterer Unternehmen) eingeräumt, so liegt hierin kein Arbeitslohn.

Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall hatten die Arbeitnehmer der Klägerin Produkte

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Insolvenzanfechtung gegenüber dem Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist der richtige Adressat bei einer Insolvenzanfechtung (hier: Vorsatzanfechtung) wegen der erhaltenen Gehaltszahlungen. Das gilt auch, soweit der Insolvenzverwalter Entgelt zurückfordert, das für den Insolvenzgeldzeitraum gezahlt worden ist.

Die Anfechtung richtet sich grundsätzlich gegen denjenigen, dem gegenüber die

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Das Preisgeld eines Beamten

Ein im Rahmen eines Ideenwettbewerbs für Beschäftigte der Bundesverwaltung vereinnahmtes Preisgeld zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und ist daher einkommensteuerpflichtig.

So die Entscheidung des Finanzgerichts Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Bundesbeamten, der sich dagegen gewehrt hat,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Lohnzahlung Dritter

Die Zuwendung eines Dritten kann ausnahmsweise Arbeitslohn sein, wenn sie als Entgelt für eine Leistung beurteilt werden kann, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

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Arbeitslohn als Neumasseverbindlichkeit

Vergütungsansprüche sind nicht als Neumasseverbindlichkeit zu berichtigen, wenn der Insolvenzverwalter einen Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung heranziehen möchte, dieser jedoch von einem Zurückbehaltungsrecht wegen rückständiger Vergütungsansprüche Gebrauch macht.

Nach § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO gelten die auf einem Dauerschuldverhältnis beruhenden

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Überstundenpauschalierungsabrede

Die AGB-Klausel „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ genügt nicht dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt.

Gemäß

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Arbeitslohnrückzahlung

Wird eine Gehaltsforderung des Arbeitnehmers dadurch erfüllt, dass dieser mit seinem Arbeitgeber einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung abschließt und der Kaufpreis mit der fälligen Gehaltsforderung verrechnet wird, stellt sich dann jedoch heraus, dass der Kaufvertrag zivilrechtlich mangels Eintragung des Arbeitnehmers

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Gratisaktie als Arbeitslohn

In einem vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Verfahren war streitig, ob die Überlassung von Gratisaktien an Arbeitnehmer zu Arbeitslohn führt und – falls dies der Fall sein sollte – ob im Einzelfall eine Lohnsteuer-Nachforderung im Hinblick auf den Wert der Aktien

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Wenn der Arbeitgeber die Knöllchen zahlt

Übernimmt eine Spedition die Verwarnungsgeldern für ihre LKW-Fahrer, so liegt hierin kein beitragspflichtiger Arbeitslohn.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem bei ihm anhängigen Rechtssreit die im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Rentenversicherungsträger getroffene Entscheidung aufgehoben, mit der

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Vorsorgeuntersuchung durch den Arbeitgeber

Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf wendet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern keinen Arbeitslohn zu, wenn er ihnen die kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen („Gesundheits-Check“ bzw. „Manageruntersuchung“) anbietet. Es seien die ärztlichen Maßnahmen in überwiegend eigenbetrieblichem Interesse erfolgt.

Dieses Urteil dürfte

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