Die unterbliebene Negativmitteilung

§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO erfordert eine sogenannte Negativmitteilung, wenn keine auf eine Verständigung abzielenden Gespräche stattgefunden haben.

Ein zur Aufhebung des Urteils nötigender Verfahrensfehler liegt aber nur vor, wenn das Urteil auf der fehlenden Mitteilung beruht. Dies

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Gegenrüge des Revisionsbeklagten

Das Institut der Gegenrüge ermöglicht es einem Revisionsbeklagten, der aufgrund seines Obsiegens in der Vorinstanz dazu bislang keinen Anlass und keine Möglichkeit hatte, Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz anzugreifen, um zu verhindern, dass die Revisionsinstanz bei einer für ihn ungünstigen rechtlichen Beurteilung

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Bedeutungslose Indiztatsachen

Aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos sind Indiztatsachen, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung keinerlei Sachzusammenhang besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnten.

Bei Behauptung einer relevanten belastenden Tatsache

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Bundesfinanzhof (BFH)

Anschlussrevision

Eine Anschlussrevision ist nur zulässig, wenn der Anschlussrevisionskläger durch das Urteil des Finanzgericht beschwert ist. Legt der Kläger die Anschlussrevision ein, ist das Vorliegen der Beschwer bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids nach der Differenz zwischen begehrter und festgesetzter

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Revisonszulassung per Anhörungsrüge

Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, bindet die Zulassungsentscheidung das Revisionsgericht nicht, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht vorgelegen hat.

Das Revisionsgericht ist

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Divergenzrevision und Einzelfallentscheidung

Die Abweichung von einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts führt nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), wenn diese Entscheidung aufgrund späterer ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt ist (stRspr).

Grundsätzliche Bedeutung (§ 132

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Bundesfinanzhof (BFH)

Auslaufendes Recht und die Grundsatzrevision

Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein.

Aus §

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Oberlandesgericht München

Prüfung der Erfolgsaussichten

Der dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag, die Er-folgsaussichten einer gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde vor deren Begründung lediglich anhand des bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens angefallenen Prozessstoffs zu prüfen, kann sinnvoll nicht erfüllt werden, weil Grundlage der Entscheidung über die Zulassung der Revision

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde

Eine hilfsweise eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde („Revision hilfsweise Nichtzulassungsbeschwerde“) ist als unzulässig zu verwerfen. Es handelt sich insoweit um ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel, das wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits als unzulässig anzusehen ist.

Dem

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Landgericht Bremen

Das Rechtsmittel und die Höhe der Beschwer

Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde hat das Revisionsgericht über die Höhe der Beschwer selbst zu befinden. An eine möglicherweise verfehlte Wertfestsetzung durch das Berufungsgericht ist der Bundesgerichtshof nicht gebunden. Erhöht das Berufungsgericht den Streitwert nach Erlass seines Urteils auf einen Betrag

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Beschränkung eines Rechtsmittels

Die Beschränkung eines Rechtsmittels ist zulässig, wenn sie einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs betrifft.

Danach wird eine Beschränkung des Rechtsmittels auf ein Zurückbehaltungsrecht für möglich gehalten. Entscheidend ist aber auch bei einem Zurückbehaltungsrecht, ob dieses

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Die Aachener Gefängnisausbrecher

Die beiden Aachener Gefängnisausbrecher haben im November 2009 mehrere Tage die Presse beherrscht. Nun ist die deswegen erfolgte Verurteilung sowohl der beiden Ausbrecher wie auch des als Fluchthelfer belangten Justizvollzugsbeamten zu langen Haftstrafen durch das Landgericht Aachen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof

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Keine Muster-Revisionsverfahren

Der Umstand, dass beim Bundesgerichtshof ein Revisionsverfahren anhängig ist, in dem über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung auch die Entscheidung eines zweiten Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt die Aussetzung der Verhandlung des zweiten Rechtsstreits grundsätzlich auch

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