Der Unternehmer handelt bei Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 6a UStG nur dann leichtfertig i.S. von § 378 AO, wenn es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass er die Voraussetzungen dieser Vorschrift weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann.
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Der vergangene Monat hat im Strafrecht wieder eine Reihe neuer Entscheidungen gebracht. Teils zu schon länger schwelenden Problemen, teils zu neu aufgekommenen Themen. Aber sehen Sie selbst:















Im Strafrecht gab es im vergangenen Monat insbesondere Berichtenswertes aus dem Strafprozessrecht und dem Strafvollzug:







