Werden beim Tragen einer „Kutte der Bandidos“ keine Kennzeichen von verbotenen Vereinen in anderen Orten (wie Aachen oder Neumünster) verwendet, ist das Tragen der „Bandidos-Kutte“ mit Ortszusatz „Bochum“ bzw. „Unna“ nicht strafbar. Maßgeblich ist der Gesamteindruck der Kutte, der entscheidend
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Vermögensdelikte, Rocker, Verständigungsprobleme und Probleme im Strafvollzug.
