Mit dem Vorliegen niedriger Beweggründe bei einem außergewöhnlich brutalem, eklatant menschenverachtendem Tatbild sowie der Prüfung verminderter Steuerungsfähigkeit und Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus in Fällen dieser Art hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.
Das Landgericht Bremen hat einen gelernten Fleischer
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