Ein fehlerhafter Erschließungsbeitragsbescheid vermittelt grundsätzlich keinen Vertrauensschutz, wenn die Gemeinde innerhalb der gesetzlichen Festsetzungsfrist eine rechtmäßige Nachveranlagung vornimmt.
So entschied aktuell das Verwaltungsgericht Göttingen, dass die Samtgemeinde Gieboldehausen Erschließungsbeiträge für Straßen in ihrer Mitgliedsgemeinde Bodensee nach einer rechtswidrigen Erstabrechnung neu
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