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Partybikes brauchen eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis
Die Benutzung eines „Partybikes“ bedarf der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Mit dieser Begründung gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Eilantrag eines Antragstellers abgelehnt, der sich gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf richtete, in der ihm mit sofortiger Wirkung die Benutzung eines
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