Insolvenzverwalter mit qualifizierten Mitarbeitern sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof entschied jetzt, dass Insolvenzverwalter nicht automatisch gewerbesteuerpflichtig werden, wenn sie mehrere qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen und gab damit die bisher vertretene „Vervielfältigungstheorie“ auf.
Der neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs lag
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