Gute Nachrichten für Berufsbetreuer: Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Qualifikation der Einkünfte von berufsmäßigen Betreuern und Verfahrenspflegern geändert und behandelt die Einkünfte der Berufsbetreuer und der Verfahrenspfleger nunmehr als nicht gewerblich. Damit unterliegen die Einkünfte nicht mehr der Gewerbesteuer.
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