In einem Verfahren, das jetzt dem Finanzgericht Düsseldorf zur Entscheidung vorlag, war streitig, ob der Kläger im Streitjahr 1988 von einer Bäder GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 855.000 DM erhalten habe.
Die C GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und
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