Bundesverwaltungsgericht

Gegenvorstellung gegen ein Urteil

Die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung ist gegen ein Urteil und einen Beschluss, die in materieller Rechtskraft erwachsen sind oder die materielle Rechtskraft herbeigeführt haben, unstatthaft.

Nach dem Gebot der Rechtsmittelklarheit müssen Rechtsbehelfe in der Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen

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Landgericht Bremen

Die verkannte grundsätzliche Bedeutung

Die Verkennung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Zivilprozess (hier: wann Rückforderungsansprüche wegen beim Abschluss von Verbraucherdarlehen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren) durch das Berufungsgericht – und die infolgedessen versagte Zulassung der Revision – stellt zumindest dann eine Verletzung der

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Landgericht Bremen

Die knapp gehaltene Berufungsbegründung

Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsführers in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind.

Ergibt sich die Entscheidungserheblichkeit einer gerügten Rechtsverletzung oder einer beanstandeten Tatsachenfeststellung unmittelbar aus dem angefochtenen Urteil in Verbindung mit

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