Restschuldbefreiungsantrag nach Insolvenzeröffnung

Eröffnet das Gericht aufgrund eines Gläubigerantrages das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und stellt der Schuldner danach Antrag auf Restschuldbefreiung, ist dieser zurückzuweisen, wenn das Insolvenzgericht die erforderliche Belehrung zur Erlangung der Restschuldbefreiung rechtzeitig erteilt hat.

Amtsgericht Stuttgart, Beschluss

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Courthouse

Fehler des Schuldneranwalts im Insolvenzverfahren

Dem Schuldner kann das Fehlverhalten seines Verfahrensbevollmächtigten, der das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vermögensverzeichnis eigenmächtig ändert, nicht als eigenes (qualifiziertes) Verschulden zugerechnet werden.

Dem Schuldner kann in einem solchen Fall ein mögliches Fehlverhalten ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht gemäß §§ 4 InsO,

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Aktenvermerk

Zinsanspruch nach Insolvenzeröffnung

Die Klage eines Gläubigers auf Zinszahlung seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach dessen Aufhebung während der Treuhandphase ungeachtet einer möglichen späteren Restschuldbefreiung des Schuldners zulässig.

Zinsforderungen auf Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung werden auch dann nicht von der Restschuldbefreiung

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Feststellung der deliktischen Haftung

Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten.

Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus dem Widerspruch des Insolvenzschuldners

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Die GmbH-Anteile des Insolvenzschuldners

In einem laufenden Insolvenzverfahren hat ein Schuldner, der die Restschuldbefreiung anstrebt, hat den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH und die Übernahme des Geschäftsführeramts unverzüglich anzuzeigen. Für die Annahme eines Verstoßes gegen seine Auskunftspflicht ist es ohne Bedeutung, wenn der

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Oberlandesgericht München

Restschuldbefreiung trotz alter Insolvenzstraftat

Wegen einer Insolvenzstraftat, für die – isoliert betrachtet – die Löschungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Restschuldbefreiung nicht versagt werden; die Verlängerung der Löschungsfrist durch das Hinzutreten anderer Verurteilungen, die keine Insolvenzstraftaten betreffen, ist, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschied, insolvenzrechtlich unbeachtlich.

Die

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Oberlandesgericht München

Im zweiten Anlauf zur Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann stellen, wenn ihm in einem früheren Verfahren die Restschuldbefreiung wegen Vermögengensverschwendung im Schlusstermin versagt worden ist; die Rechtskraft der Versagungsentscheidung steht dem

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Hochzeit in der Insolvenz

Der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, „verheimlicht“ nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge.

§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO verpflichtet den Schuldner nicht,

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Aktenwagen

Verfahrenskostenstundung ohne Jobsuche

Die in einem Insolvenzverfahren gewährte Verfahrenskostenstundung kann nicht deshalb aufgehoben werden, weil der beschäftigungslose Schuldner sich nicht um eine Beschäftigung bemüht, wenn er nicht in der Lage ist, Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze zu erzielen, und die Befriedigung der Insolvenzgläubiger somit

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Amtsgericht

Versagung der Restschuldbefreiung

Der Bundesgerichtshof erleichtert die Versagung der Restschuldbefreiung im Anschluss an ein Insolvenzverfahren:

Versagungsanträge können, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung, alle Gläubiger stellen, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, auch wenn sie nicht an der Schlussverteilung teilnehmen.

Bundesgerichtshof, Beschluss

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Der Insolvenzschulder und seine Gläubiger

Der Insolvenzschuldner muss im Verzeichnis der gegen ihn gerichteten Forderungen auch Forderungen angeben, deren Bestehen er bestreitet. Verschweigt er solche Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist ihm die Restschuldbefreiung regelmäßig zu versagen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. Juli 2009 – IX

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Steuerklassenwahl in der Insolvenz

Verheiratete und nciht getrennt lebende Ehegatten können regelmäßig wählen, ob sie beide die Lohnsteuerklasse IV wählen oder aber ein Ehegatte die (niedriger besteuerte) Steuerklasse III und der andere Ehegatte die (mit einem höheren Lohnsteuersatz belastete) Steuerklasse V.

Während Ehegatten diese

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