Dolmetscher für den Nebenkläger

Es stellt keinen absoluten Revisionsgrund dar, wenn einem des Deutschen nicht mächtigen Nebenkläger in der Hauptverhandlung kein Dolmetscher zur Verfügung steht.

Der Nebenkläger gehört nicht zu den Personen, deren Anwesenheit in der Hauptverhandlung das Gesetz vorschreibt. Seine Abwesenheit in der

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Depression als Wiedereinsetzungsgrund

Eine schwere Depression in Kombination mit einer gemischten Persönlichkeitsstörung kann ein krankheitsbedingtes Hindernis darstellen, das ein Verschulden im Sinne von § 44 StPO ausschließt, seine Rechte durch rechtzeitige Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wahrzunehmen.

Die Frage, ob jemand im

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Der Pflichtverteidiger und das Adhäsionsverfahren

Die gerichtliche Bestellung zum Pflichtverteidiger umfasst nicht die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren.

Seine bisherige anderlautende Rechtsprechung hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg jetzt aufgegeben.

Dem im Verfahren als Pflichtverteidiger beigeordneten Beschwerdeführer steht für seine auf das Adhäsionsverfahren bezogene Tätigkeit keine

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