Das Betreiben von „Abo-Fallen“ im Internet ist strafbarer Betrug. So hat jetzt der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines „Abo-Fallen“-Betreibers bestätigt, den das Landgericht Frankfurt am Main unter Freisprechung im Übrigen wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und
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