Die erlassene Richtlinie zur Erhebung eines Kostenbeitrages für die Betreuung durch eine Tagesmutter stellt ihrem Rechtscharakter nach lediglich eine nur Behörden bindende Verwaltungsvorschrift dar. Damit fehlt es aber an einer Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Kostenbeiträge gegenüber den Eltern.
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