Restaurantschecks von Arbeitnehmern sind als Geldzuwendungen zu versteuern. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte jetzt einen Fall zu beurteilen, in dem ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern monatlich jeweils 15 Restaurantschecks über jeweils 5,77 € zur Verfügung gestellt hatte. Die Vertragspartner des Arbeitgebers waren
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