Ist das Finanzamt bei der Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere freigebige Zuwendungen erkennbar davon ausgegangen, es liege eine einheitliche Zuwendung vor, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheids.
Diese fehlerhafte Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch das Finanzamt führt nur
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