Polizeiliche Zwangsmaßnahmen können auch dann eine strafbare Körperverletzung im Amt darstellen, wenn die Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten grundsätzlich vorliegen. Für die strafrechtliche Rechtmäßigkeit einer Diensthandlung kommt es insbesondere darauf an, dass der handelnde Beamte sein Ermessen pflichtgemäß ausübt. Ein
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Zustellungsprobleme in der EU
Erreicht das gemäß Art. 14 EuZVO durch Einschreiben mit Rückschein zur Zustellung aufgegebene verfahrenseinleitende Schriftstück i. S. d. § 34 Nr. 2 EuGVO den Empfänger tatsächlich nicht, sondern wird das Schriftstück nach Hinterlegung auf dem Postamt und Nichtabholung durch den
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