Durch die spätere Erteilung des Einvernehmens kann die Haft, die durch das Fehlen der objektiv erforderlichen Angaben in einem zulässigen Haftantrag zu dem Einvernehmen der Strafverfolgungsbehörden mit der Abschiebung zunächst rechtswidrig war, erst dann rechtmäßig werden, wenn dem Betroffenen insoweit
Artikel lesen


































