Ein Beamter kann wegen der Herbeiführung eines Vermögensschadens beim Dienstherrn um ein Amt zurückgestuft werden, entschied jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in dem Fall eines Postbeamten, dem sein Dienstherr zur Last legte, er habe von 2005 bis 2007 mindestens 13 Nachnahmebeträge in einer Gesamthöhe von 2.268,90 € unterschlagen, indem
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