Schulfach „Werte und Normen“

Auch eine anonyme Denunziantin darf das Schulfach „Werte und Normen“ unterrichten. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Hannover einstweilen entschiedenen Fall hatte die Lehrerin, die seit 1973 an der IGS Garbsen unterrichtet, hatte sich im September 2009 in einem anonymen Schreiben an die Polizei gewandt und darauf hingewiesen, ein türkischstämmiger Schüler

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Anhörung der Vertrauensperson bei einfacher Disziplinarmaßnahme

Einer weiteren Anhörung der Vertrauensperson nach § 27 Abs. 1 SBG bedarf es nicht, wenn nach der ersten Anhörung durchgeführte weitere Ermittlungen zu keiner Änderung des entscheidungserheblichen Sachverhalts geführt haben. Zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels reicht es nicht aus, dass aus dem mitgeteilten Sachverhalt sich unter Umständen ein

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Der untreue Gerichtsvollzieher

Einem pensionierten Gerichtsvollziehrs ist bei 23 nachgewiesenen Untreuedelikte in der aktiven Dienstzeit das Ruhegehalt abzuerkennen, selbst wenn eine Bereicherungsabsicht nicht festgestellt werden konnte. In einem solchen jetzt vom Verwaltungsgericht Hannover entschiedenen Fall wurde dem Beklagten ist das Ruhegehalt aberkannt, weil er ein schweres Dienstvergehen begangen hat (§ 47 BeamtStG), durch

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Der Schulleiter, der nicht unterrichten will

Ein Schulleiter, der sich über mehrere Jahre in großem Umfang nicht im Stundenplan entsprechend den Vorgaben der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte zum Unterricht einteilt, verletzt seine Pflicht zur Dienstleistung so schwer, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als angemessene Disziplinarmaßnahme indiziert ist. In dem jetzt vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschiedenen

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Grundschulrektor mit zuwenig Unterrichtsstunden

Der Rektor einer Grundschule kann aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wenn er (neben anderen Vorwürfen) seine Unterrichtsverpflichtung auf andere Lehrer abschiebt. So hat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht auf die Berufung der Landesschulbehörde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, mit dem dieses den Rektor einer Grundschule in Goslar eines Dienstvergehens für schuldig befunden

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Lehrer mit Kinderporno-Heften

Besitzt ein Lehrer außerdienstlich kinderpornographische Schriften, so ergibt sich die Disziplinarwürdigkeit dieser Pflichtverletzung aus dem Bezug zu seinen dienstlichen Pflichten. Auch wenn der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften Bezug zu den dienstlichen Pflichten des Beamten aufweist, lässt sich diesem Dienstvergehen wegen der Variationsbereite der denkbaren Fallgestaltungen keine bestimmte Disziplinarmaßnahme im Sinne

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Kritische Äußerungen eines Beamten bei seiner Gerichtsverhandlung

Mit einem Disziplinarverfahren wegen kritischer Äußerungen eines Beamten bei einer Gerichtsverhandlung musste sich jetzt das Verwaltungsgericht Hannover beschäftigen – und gab dem Eilantrag eines Polizeibeamten gegen seine vorläufige Dienstenthebung statt: Gegen den Kläger war vor dem Verwaltungsgericht ein Disziplinarverfahren anhängig, weil er einen Unfall auf der BAB 2 nicht ordnungsgemäß

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Besitz kinderpornographischer Schriften als Dienstvergehen

Wird der Beamte wegen einer vorsätzlich begangenen außerdienstlichen Straftat verurteilt, für die das Strafgesetzbuch zumindest eine mittelschwere Strafdrohung (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren) vorsieht, so liegt in aller Regel ein Dienstvergehen im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG vor. Dem außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Schriften lässt sich wegen

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Das zu langsam betriebene Disziplinarverfahren

Dass ein Disziplinarverfahren zumindest dann, wenn eine vorläufige Amtsenthebung verfügt wurde, auch zügig betrieben werden muss, zeigt aktuell wieder ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dort hatte jetzt ein suspendierter Beigeordneter der Stadt Ratingen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Erfolg, da die Stadt seit vier Monaten „geschlafen“ hat: Mit dem

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Schuldunfähigkeit eines Beamten im Disziplinarrecht

Im Disziplinarrecht hängt die Beurteilung der Erheblichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab. Die Erheblichkeitsschwelle wird bei der Verletzung von ohne Weiteres einsehbaren innerdienstlichen Kernbereichspflichten nur in Ausnahmefällen erreicht sein. Erheblich verminderte Schuldfähigkeit gemäß §§ 20, 21 StGB setzt voraus, dass

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Wenn ein Steuerbeamter bei der Steuerhinterziehung hilft

Die von einem Steuerbeamten in Ausübung seines Amtes und unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten begangene Steuerhinterziehung zu Gunsten Dritter kann zu dessen Entfernung aus dem Dienst führen. In einem jetzt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschiedenen Fall hatte die Steuerbeamtin mit den Verfehlungen der Einkommensteuerhinterziehung und Hinterziehung von Solidaritätszuschlag, der Urkundenfälschung, der

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Bürgermeister – bei Schuldunfähigkeit gibt’s Ruhegehalt

Einem ehemaligem rheinland-pfälzischen Bürgermeister kann sein Ruhegehalt wegen Schuldunfähigkeit nicht aberkannt werden, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Beklagte wurde im Jahre 2000 zum hauptamtlichen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Drohn gewählt und 2006 vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt. In der von der Aufsichtsbehörde erhobenen Disziplinarklage wurde dem Beklagten neben

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Kinderpornos für Lehrer

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte aktuell über Disziplinarklageverfahren gegen zwei Beamte zu entscheiden, die sich kinderpornographische Dateien auf ihre Heimcomputer geladen hatten. Die Beamten – ein Studienrat und ein Zollinspektor – waren von den Strafgerichten jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In den anschließenden Disziplinarklageverfahren haben die Verwaltungsgerichten bei beiden

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Der Polizist mit den gefälschten Knöllchen

Ein Polizeibeamter, der in Ausübung seines Dienstes falsche Gebührenquittungen selbst herstellt und diese bei Verkehrskontrollen verwendet, um das vereinnahmte Geld zu behalten, ist aus dem Dienst zu entfernen. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall hatte der betreffende Polizeibeamte in der Absicht, eine vermeintliche finanzielle Notlage zu beheben, Gebührenquittungen,

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Verfahrensfehler im Disziplinarverfahren

Wird der Personalrat an einem behördlichen Disziplinarverfahren gegen einen Beamten ohne die nach Landesrecht ausnahmsweise erforderliche Zustimmung des Beamten beteiligt, so hindert dies die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nicht in jedem Fall, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschied. Gegen den beklagten Beamten hatte der Dienstherr ein Disziplinarverfahren u.a. wegen des Besitzes von

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Gerichtsvollzieher mit Geldbedarf

Ein Beamter, der dienstlich anvertrautes Geld unberechtigt für private Zwecke verwendet, begeht ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, dass dieses Verhalten nach der ständigen Rechtsprechung der Disziplinargerichte regelmäßig mit der Entfernung aus dem Dienst zu ahnden ist. Ein solches Fehlverhalten im Kernbereich der dem Beamten obliegenden Dienstpflichten zerstört regelmäßig das für die

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Mitwirkung des Personalrats im Disziplinarverfahren

Der fehlende Hinweis im Disziplinarverfahren auf das Antragsrecht zur Mitwirkung des Personalrats führt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur unheilbaren Rechtswidrigkeit der Disziplinarverfügung. Nach § 80 Abs. 1 Nr. 5 LPVG wirkt der Personalrat beim Erlass von Disziplinarverfügungen oder schriftlichen Missbilligungen mit. Nach § 38 Abs. 1 LDG werden

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Das Handy vom Wärter

Ein Justizvollzugsbeamter, der einem Gefangenen Mobilfunk-Karten überlässt, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in dem Disziplinarverfahren eines im Jahre 1971 geborene Beamten, der als Justizvollzugsobersekretär im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz stand. Er wurde im allgemeinen Vollzugsdienst der Justizvollzugsanstalt Diez eingesetzt. Im Jahre 2007

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Kindesmissbrauch durch Beamte

Der außerdienstliche sexuelle Missbrauch eines Kindes (§§ 174, 176 StGB) durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen, das in der Regel die disziplinare Höchstmaßnahme, also die Entfernung aus dem Dienst bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts, rechtfertigt. Dies entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall eines im Ruhestand befindlichen

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Die Liebe einer Strafvollzugsbeamtin

Eine Strafvollzugsbeamtin, die mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen eine Liebesbeziehung eingegangen ist hat, ist aus dem Dienst zu entfernen, entschied jetzt der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die im Jahre 1973 geborene Beamtin stand als Justizvollzugsobersekretärin im Dienste des Landes Rheinland-Pfalz. Sie wurde als Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle

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Justizvollzugsbeamter mit Prepaid-Karte

Ein Vollzugsbeamter, der einem Häftling ohne Erlaubnis der Anstaltsleitung Prepaid-Karten zur freien Verfügung überlässt, begeht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier ein schwerwiegendes Dienstvergehen, das zur Entfernung aus dem Dienst führt. Der beklagte Justizvollzugsobersekretär, der disziplinarisch nicht vorbelastet ist, hatte in der vom Land Rheinland-Pfalz gegen ihn erhobenen Disziplinarklage, die

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Dienstvergehen durch Nichtprüfung der Besoldungsmitteilung

Dienstvergehen eines Beamten ist nur ein solches Handeln oder Unterlassen, das das berufserforderliche Ansehen oder Vertrauen zu beeinträchtigen geeignet ist; bloße „Unkorrektheiten“ stellen kein Dienstvergehen dar. Die Nichtüberprüfung einer Besoldungsmitteilung rechtfertigt die Annahme eines Dienstvergehens nur dann, wenn es sich um einen hohen Schaden und um einen eklatanten Fall der

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Keine Kinderpornos für Ruhestands-Polizisten

Der Besitz kinderpornographischer Bilder rechtfertigt auch bei Ruhestandsbeamten regelmäßig die Aberkennung des Ruhegehalt und damit das Ende des Beamtensverhältnisses, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Der angeschuldigte Polizeibeamte war wegen des Besitzes und der Weitergabe kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt

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Der Schlaf eines Streifenpolizisten

Der Schlaf eines Bundespolizisten im Streifendienst verletzt die Kernpflicht eines Kontroll-/ Streifenbeamten und rechtfertigt einen disziplinarischen Verweis. Mit dieser Begründung hat jetzt die Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, die für alle Disziplinarverfahren von Bundesbeamten mit Dienstsitz im Land Hessen zuständig ist, die Klage eines Polizeiobermeisters der Bundespolizei abgewiesen, mit der er

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Polizisten haben steuerehrlich zu sein

Ein wegen Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang und mehreren Betrugsfällen strafrechtlich verurteilter Polizeibeamter ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der im Jahre 1962 geborene Beamte stand als Polizeikommissar im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Daneben betrieb er ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und teilweise

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Ein Polizist und seine Schmerzensgeldforderung

Versucht ein Polizeibeamter, private Geldentschädigungsansprüche wegen Beleidigung unter Ausnutzung seiner dienstlichen Stellung als Polizeibeamter durchzusetzen, rechtfertigt dies nach einem Urteil der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel die Degradierung des Polizeibeamten in eine niedrigere Besoldungsstufe. Gegenstand der Verurteilung war eine Disziplinarklage des Landes Hessen gegen den Beamten, mit der ihm vorgeworfen wurde,

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Der faule Grundschul-Rektor

Erfüllt ein Grundschulrektor nicht die ihm obliegende Unterrichtsverpflichtung, kann dies, wie eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zeigt, die Entfernung des Lehrers aus dem Dienst zur Folge haben. So hat das Lüneburger Oberverwaltungsgericht die von der Landesschulbehörde im Juli 2006 verfügte vorläufige Dienstenthebung des Rektors einer Grundschule bestätigt und den erstinstanzlichen

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Computer-Durchsuchung im Disziplinarverfahren

In die Rechte eines Beamten, der pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB verbotswidrig auf dienstliche Datenträger heruntergeladen hat, wird grundsätzlich nicht unverhältnismäßig eingegriffen, wenn seine sämtlichen auf dienstlichen Speichermedien abgelegten Dateien, einschließlich des E-Mail-Verkehrs, beschlagnahmt und durchsucht werden, um das genaue Ausmaß der Dienstpflichtverletzung

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Nachbarstreit mit dienstlichen Konsequenzen

Ein eskalierender Nachbarstreit kann für einen Beamten im Einzelfall zu dienstlichen Konsequenzen führen, denn der Beamte muss sich auch außerhalb seines Dienstes so verhalten, wie es der Achtung und dem Ansehen seines Beamtenberufes entspricht. Diesen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums musste sich jetzt ein Polizeibeamter vom Verwaltungsgericht Koblenz hinter die Ohren

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