Für Beamte besteht nach wie vor ein generelles Streikverbot.
Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in den hier vorliegenden Fällen die disziplinarrechtliche Ahndung verbeamteter Lehrer, die an einem Streik teilgenommen haben, für rechtens erklärt. Die im Schuldienst des Landes
Artikel lesen




































