Teilungskosten im Versorgungsausgleich

Mit den Teilungskosten gemäß § 13 VersAusglG kann der Versorgungsträger den Aufwand ersetzt verlangen, der ihm durch die Aufnahme des zusätzlichen Versorgungsberechtigten in sein Versorgungssystem entsteht. Erfasst werden daher auch die im Rahmen der Kontenverwaltung erwachsenden Mehrkosten. Gegen eine Pauschalierung

Artikel lesen

Hinterbliebenenversorgung eines wie­der­ver­hei­ra­te­ten Ru­he­stands­be­am­ten

Ver­stirbt ein wie­der­ver­hei­ra­te­ter Ru­he­stands­be­am­ter, so wirkt sich die im Hin­blick auf die Schei­dung der frü­he­ren Ehe die­ses Be­am­ten vor­ge­nom­me­ne Kür­zung der Ver­sor­gungs­be­zü­ge nach § 57 Abs. 1 Be­amt­VG nur auf das Wit­wen­geld des über­le­ben­den Ehe­gat­ten aus. In die Ru­hens­be­rech­nung nach

Artikel lesen

Teilanfechtung des Versorgungsausgleichs

Es liegt eine im Versorgungsausgleichsverfahren wirksame Teilanfechtung bezüglich der Entscheidung des Familiengerichts über den Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Zusatzversorgungskasse „Komm“ vor, die gleichzeitig den Ausspruch des Familiengerichts zu dem Anrecht der Antragsgegnerin Zusatzversorgungskasse „Ki“ erfasst.

Eine Teilanfechtung

Artikel lesen

Abflachtungsbetrag und der Versorgungsausgleich

Der degressive Bestandteil (sog. Abflachungsbetrag) beamtenrechtlicher Versorgungsanrechte gemäß § 69 e BeamtVG unterfällt dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Bei der Ermittlung der Höhe der schuldrechtlichen Versorgungsrente nach § 1587 g BGB sind die vom Ausgleichspflichtigen auf die auszugleichende Versorgung zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge

Artikel lesen

Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Entwickeln sich einzelne Teile („Bausteine“) einer Versorgung unterschiedlich, ist im Fall der internen Teilung im Tenor der Entscheidung zum Versorgungsausgleich auszusprechen, in welcher Höhe der Ausgleichswert den jeweiligen Teil betrifft. Der Versorgungsträger hat ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, wie der

Artikel lesen

Streitwert im Zugewinnausgleich

Beim (abgetrennten) Verfahren zum Versorgungsausgleich sind in die Wertberechnung nach § 50 Abs. 1 FamGKG alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.

Nach § 50 Abs. 1 FamGKG beträgt in Versorgungsausgleichssachen, über die im Scheidungsverbund (auch im Falle

Artikel lesen