Mit der Frage, ob die dauerhafte Zuweisung eines Beamten des höheren Dienstes der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen Telekom AG rechtmäßig ist, hatte sich jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in dem Fall eines Postdirektors
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