Die einem Dienstposteninhaber innerhalb einer hierarchischen Militär- oder Behördenorganisation zugewiesene Wahrnehmungszuständigkeit begründet kein subjektives Recht des betreffenden Soldaten, das er mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach der Wehrbeschwerdeordnung gegen (behauptete) Beeinträchtigungen bei der Aufgabenerfüllung durch andere Soldaten geltend machen
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Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, mit dem der Betreiber sich gegen Beschränkungen des Betriebs einer Windkraftanlage durch eine Verfügung des







