Der Zwang zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung für baden-württtembergische Landesbeamte ist unwirksam. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage einer Beamtin gegen das vom Landesamt für Besoldung und Versorgung vertretenen Land Baden-Württemberg, ihr weitere Beihilfe (in Höhe von
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